Die Verrechnungssteuer ist eine in der Schweiz vom Bund erhobene Quellensteuer von 35% auf inländischen Kapitalerträgen, die unter anderem auf Ertragsausschüttungen von Anlagefonds mit Fonds-Domizil Schweiz erhoben wird. Die Abzüge können, je nach Herkunft der Erträge und Domizil des Anlegers, ganz oder teilweise zurückgefordert werden.
Anlagen ohne Verrechnungssteuer:
- Geldmarktfonds
Die Verrechnungssteuer erbrachte im Jahr 2006 gegenüber dem budgetierten
Wert beachtliche Mehreinnahmen. Mit knapp 4 Milliarden Einnahmen übertraf
sie den budgetierten Wert beziehungsweise den langjährigen Durchschnittswert
um nahezu eine Milliarde. Schon im Jahr 2005 hatte die Verrechnungssteuer
den langjährigen Durchschnittswert markant übertroffen; gegenüber der
Rechnung 2005 war 2006 jedoch ein leichter Rückgang der Einnahmen um
53 Mio. zu verzeichnen.
»
Medienmitteilung: Rechnung 2006 mit Milliardenüberschuss
![]()
Quelle: Eidgenössisches Finanzdepartement EFD, 30. Januar 2007