Für die Altersvorsorge 3. Säule (Säule 3a) bieten Banken und Versicherungen unterschiedliche Lösungen an. Den Steuer-Abzug ist bei beiden Varianten identisch. Welche Lösung vorteilhafter ist, lässt sich nur für Ihre konkrete Situation beantworten. Grundsätzlich gilt das Motto: Für Sparen zur Bank, für Versicherungen zur Versicherung!
Die 3. Säule bei einer Bank ist wesentlich günstiger als bei einer Versicherung, die Rendite besser und für Kunden flexibler (Kein Einzahlungszwang: Bei einem Bank-Konto können Sie eine jährliche Zahlung auch mal ausfallen lassen, was bei der Spar-Versicherung nicht bzw. nur mit Verlust möglich ist). Ein Versicherungsschutz kann bei einer Bank-Lösung mit einer separaten Todesfall-Risiko-Versicherung versichert werden, dies empfiehlt sicher aber nur, wenn Ihr Versicherungsschutz unzureichend ist.
Wer seine 3. Säule trotzdem bei einer Versicherung machen möchte, sollte unbedingt die Kosten des Produktes kennen, bevor er seine Unterschrift unter so einen Vertrag setzt. Der Kostenteil besteht in der Regel aus Abschlusskosten, Risikokosten und Verwaltungskosten.
Auch ein vorzeitiger Ausstieg bei einer Spar-Versicherung ist mit hohen Einbussen verbunden. Nur wer sich absolut sicher ist, dass er bis zum Pensionierungsalter (!) bzw. bis Ende der Vertragslaufzeit die einmal gewählte Prämie auch zahlen kann, sollte so einen Säule 3a-Vertrag bei einer Versicherung abschliessen.
Weshalb sollten jüngere, erwerbstätige Frauen ihre Altersvorsorge bei einer Bank abschliessen?
Eine 27-Jährige, die eine gebundene Vorsorgepolice bei einer Versicherung abschliesst und drei Jahre später heiratet, ein Kind bekommt und nicht mehr erwerbstätig ist, kann die Säule 3a oft nicht mehr weiterführen. Eine Umwandlung in eine Säule 3b ist zwar möglich, das kleinere Budget verhindert oft die Finanzierung dieser Vorsorge-Versicherungspolice und wird prämienfrei gestellt. Das ist besonders in den ersten Jahren nach Abschluss mit hohen Verlusten verbunden. Für jüngere Frauen ist daher nur eine 3. Säule-Lösung bei einer Bank empfehlenswert.
Folgende Maximalbeträge können in die 3. Säule (Säule 3a) einbezahlt werden:
| Jahr | Erwerbstätige mit Pensionskasse (2. Säule), maximal: |
Erwerbstätige ohne Pensionskasse (2. Säule): 20% vom AHV-Erwerbseinkommen, maximal: |
| 2011, 2012 | CHF 6'682 | CHF 33'408 |
| 2009, 2010 | CHF 6'566 | CHF 32'832 |
| 2007, 2008 | CHF 6'365 | CHF 31'824 |
| 2005, 2006 | CHF 6'192 | CHF 30'960 |
| 2003, 2004 | CHF 6'077 | CHF 30'384 |
Das Gesetz sieht für das Vorsorgesparen in der Säule 3a zwei Möglichkeiten vor: das 3a-Vorsorgekonto und die 3a-Vorsorgepolice. Banken und Versicherungsgesellschaften bieten dafür verschiedene Produkte an.
Wenn Sie sich für das Produkt einer Versicherungsgesellschaft mit Risiko- und Sparteil entscheiden, sollten Sie darauf achten, dass Ihr Sparteil flexibel ist. Denn das Problem bei solchen gebundenen Policen ist ihre lange Laufzeit: Wie kann eine ledige, 34-jährige Frau wissen, wie sich ihr Absicherungsbedarf bis zur Pensionierung in 30 Jahren entwickelt?
Vergleichen Sie in jedem Fall mehrere Offerten und orientieren Sie
sich für Ihren Entscheid an den garantierten Leistungen, nicht an den
unsicheren Überschussversprechungen – diese haben sich in der Vergangenheit
leider selten bewahrheitet. Bevorzugen Sie ausserdem ein Produkt mit
garantierten Prämien. Und bedenken Sie, dass für die Vermittler solcher
Lebensversicherungen die Gleichung in der Regel einfach ist: Je länger
die Vertragsdauer und je höher die Prämie, desto mehr Provision springt
heraus. Deshalb sollten Sie bei unabhängigen Experten eine Zweitmeinung
einholen.
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Säule 3a: Banken und Versicherungen im Vergleich
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Quelle: BEOBACHTER KOMPAKT, GELD, 8/2007
Die überobligatorische Vorsorge wird durch die Richtlinie 98/49/EG geregelt. Das Schweizer Recht ist mit dieser Richtlinie vereinbar, sieht es doch die Aufrechterhaltung der erworbenen Rechte in Form eines Guthabens vor (Übertragung der Leistung auf ein gesperrtes Freizügigkeitskonto oder eine Freizügigkeitspolice, dann Rentenanspruch zu gegebener Zeit); die Barauszahlung bildet eine Ausnahme, die die versicherte Person auf Anfrage für sich in Anspruch nehmen kann.
Nicht in den sachlichen Geltungsbereich der für die Schweiz
geltenden europäischen Instrumente fällt die Säule 3a.
Eine Barauszahlung der Leistung ist hier möglich, wenn eine versicherte
Person die Schweiz verlässt. Der überobligatorische Teil der Austrittsleistung
sowie die Leistungen der Säule 3a können folglich bei definitivem Verlassen
der Schweiz bar ausbezahlt werden.
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Mitteilungen über die Berufliche Vorsorge Nr. 96
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Quelle: Bundesamt für Sozialversicherungen, 18. Dezember 2006
Swisscanto, deren 3. Säule-Fonds von den Kantonalbanken und der Bank Coop vertrieben werden, schneiden im Tagesanzeiger-Performance-Vergleich am besten ab. Swisscanto schaffte es sogar als einziger Anbieter, die Benchmark zu übertreffen, und zwar um 0,1 Prozent. Allerdings hat Swisscanto im Januar 2005 die Gebühren erhöht. Rund 1% hinter der Benchmark liegen die Fonds von Raiffeisen Bank, Bank Sarasin und Credit Suisse. Die UBS verfehlt mit ihren von Fiscainvest auf Vitainvest umgetauften Fonds die Zielrendite um 1,6 Prozent. » weiter
Quelle: Tagesanzeiger, 18. Dezember 2006
Die 3. Säule ist ein gutes Mittel, um Steuern zu sparen. Bei der Rendite unterscheiden sich die Säule-3a-Konten aber deutlich. Und von Säule 3a-Versicherungspolicen ist grundsätzlich abzuraten.
Quelle: K-Geld 6/2005, 14. Dezember 2005